
[Hinweise vor der Einreise in die Republik Korea (Elektronische Einreiseerklärung, K-ETA, Visainformationen)]
Ausländische Staatsangehörige, die eine Einreise nach Südkorea planen, sollten die folgenden Punkte vorab prüfen.
1. Elektronische Einreiseerklärung (e-Arrival Card) (empfohlen)
1) Zweck
- Ersatz für die Papiereinreiseerklärung
- Ermöglicht eine schnellere Abwicklung bei der Einreisekontrolle
2) Zielgruppe
- Alle ausländischen Staatsangehörigen, die nach Südkorea einreisen
- Ausgenommen: Inhaber einer gültigen Ausländerregistrierungskarte (einschließlich Daueraufenthaltstitel oder Aufenthaltsbescheinigung), K-ETA-Inhaber, Inhaber von Gruppen-(elektronischen) Visa, visumfreie Gruppenreisende an den Flughäfen Yangyang oder Muan, ausländische Besatzungsmitglieder von inländischen Flugzeugen
3) Antrag / Gebühren
- Online-Antrag ab 72 Stunden vor Einreise möglich
- Informationen auf der offiziellen Website eingeben und absenden
- Gebühren: keine
4) Offizielle Website / Kontakt
- Website: [https://www.e-arrivalcard.go.kr]
- E-Mail: [earrivalcard@korea.kr](Koreanisch/Englisch)
- Ausländer-Informationszentrum (Immigration Call Center): 1345 (in Korea) / +82-2-1345, +82-2-6908-1345~6 (aus dem Ausland)
* Beratungszeiten: Werktags 09:00–22:00, ab 18:00 nur in Koreanisch, Englisch und Chinesisch
2. K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization, elektronische Reisegenehmigung) (verpflichtend)
1) Zweck
- Vorabkontrolle für visumfreie Einreisen nach Südkorea, um die Einreise zu vereinfachen
2) Zielgruppe
- Staatsangehörige von Ländern, die ein visumfreies Abkommen mit Südkorea haben, für kurzfristige Aufenthalte
- Inklusive Deutschland
* Hinweis: Deutsche Staatsangehörige sind bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend von der K-ETA-Pflicht ausgenommen. (Prüfung der ausgenommenen Länder auf der offiziellen Website möglich)
3) Antrag / Gebühren
- Antrag mindestens 72 Stunden vor Abflug online stellen
- Passdaten und Reiseplan eingeben und Genehmigung abwarten
- Gebühren: 10.000 KRW (ca. 7–8 USD), zzgl. 3 % Online-Zahlungsgebühr
4) Offizielle Website / Kontakt
- Website: [https://www.k-eta.go.kr]
- Kontakt: Über die Website unter „Anfrage“ / Hilfeseiten
3. Visum (Visa) (verpflichtend)
1) Zweck
- Dokument zur Einreise, das vorab für den Aufenthaltstitel und die Aufenthaltsdauer erforderlich ist
- Ohne Visum kann der Einstieg ins Flugzeug verweigert oder die Einreise abgelehnt werden
2) Zielgruppe
- Langzeitaufenthalte (Studium, Arbeit, Eheschließung etc.)
- Kurzzeitaufenthalte, die ein Visum erfordern (z. B. Geschäft, Recherche, bestimmte Aktivitäten)
- Staatsangehörige von Ländern, die nicht K-ETA-berechtigt sind
3) Antrag / Gebühren
- Antragstellung je nach Zuständigkeit bei:
* Korea Visa Application Center Berlin oder
* Konsulate in Frankfurt, Bonn oder Hamburg
- Art des Visums je nach Aufenthaltszweck prüfen ([Visa Portal Korea](https://www.visa.go.kr))
- Berlin: postalische oder persönliche Einreichung möglich
- Frankfurt / Bonn / Hamburg: nur nach Terminvereinbarung
- Gebühren: abhängig vom Visumtyp (bei Antrag prüfen)
4) Offizielle Website / Kontakt
[Visa Portal Korea](https://www.visa.go.kr)
[Korea Visa Application Center](https://www.visaforkorea.eu/ko)
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※ Wichtige Hinweise
- Die oben genannten Regelungen können sich ändern. Bitte vor der Abreise die aktuellsten Informationen prüfen.
- Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweiligen offiziellen Kontaktstellen.
- Fehlende Unterlagen oder unvollständige Voranmeldungen können zu Flugverweigerung oder Einreiseverweigerung führen.
[Hinweis zur Beantragung von Working-Holiday-Visa(H-1)]
Zum Jahreswechsel kann sich aufgrund des Datumswechsels die Altersgrenze für deutsche Staatsangehörige (18 bis 34 Jahre) ändern, sodass die Antragsberechtigung je nach Zeitpunkt der Antragstellung variieren kann.
Daher wird das Antragsdatum wie folgt festgelegt:
Die Beantragung von Visa ist ausschließlich beim Visa Application Center Berlin (KVAC Berlin) möglich.
Persönliche Antragstellung: Das Antragsdatum entspricht dem Tag Ihres Besuchs.
Antrag per Post: Das Antragsdatum entspricht dem Tag, an dem die Unterlagen im Center eingehen.
※ Auch wenn die Unterlagen innerhalb der Frist eintreffen, kann der Antrag nicht bearbeitet werden, wenn erforderliche Unterlagen fehlen oder die Gebühren nicht eingegangen sind.
※ Bitte prüfen Sie vor Antragstellung unbedingt, dass alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühren bezahlt wurden.
※ Korea Visa Application Center Berlin (KVAC Berlin)
5. Etage, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland
Website: https://www.visaforkorea.eu/
E-Mail: kvacdeinfo@iom.int
Telefon: +49 30 2902245550
Ab dem 4. Januar 2021 wird es nicht mehr möglich sein, ein Visum bei der Botschaft der Republik Korea (Berlin) zu beantragen. Ein Visum für Korea muss künftig beim Korea Visa Application Center (KVAC) beantragt werden (Korea Visa Application Center: www.visaforkorea.eu). Bitte beachten Sie jedoch, dass alle Unterlagen direkt an das Center und nicht an die Botschaft geschickt werden müssen.
Korea Visa Application Center (Berlin) [Postalische Antragstellung überall aus Deutschland möglich!]
●Adresse: 5. Stock, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin
●Tel: +49 30 2902245 550
●Web: www.visaforkorea.eu
●Email: kvacdeinfo@iom.int
●Öffnungszeiten: Mo.- Fr. (9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30)
Wichtige Hinweise zur Visumbeantragung und –Ausstellung
●Die Dauer der Antragsüberprüfung und Ausstellung hängt von der Art des Visums ab und beträgt in der Regel höchstens zwei Geschäftswochen ab dem Zeitpunkt, wenn alle erforderlichen Dokumente beim Korea Visa Application Center (KVAC) eingegangen sind. Allerdings kann sich der Prüfungszeitraum aufgrund erhöhter Visumanträgen und der Anforderung zusätzlicher Dokumente verlängern.(Die Bearbeitung von Visa für Ehegatten kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.)
●Die Antragsüberprüfung wird in der Reihenfolge durchgeführt, in der die Anträge bei dem Korea Visa Application Center (KVAC) eingegangen sind. Planen Sie daher bitte im Hinblick auf Ihre Abflugdaten ausreichend Zeit ein. - Bitte beachten Sie, dass Flugpläne, persönliche Reisepläne, etc. nicht unter die Gründe einer verkürzten Antragsüberprüfung fallen.
●Wenn Sie den Fortschritt Ihrer Visumerteilung überprüfen möchten, gehen Sie bitte zum Visa-Portal (visa.go.kr) und wählen Sie das Menü „Visa Application Center“ aus. Dort geben Sie die Antragsnummer, die Sie vom KVAC erhalten haben, sowie Ihre Passnummer und Ihren Namen auf Englisch ein (keine Umlaute, Reihenfolge: Nachname Vorname). Da es angesichts der erhöhten Visumanträge in letzter Zeit schwierig ist, die Botschaft oder das Korea Visa Application Center telefonisch zu erreichen, bitten wir Sie, Ihren Status selbst im Visa-Portal zu überprüfen. (Es ist nicht möglich, den Bearbeitungsfortschritt über die Notrufnummer nachzufragen.)
●Gemäß den Vorschriften des Justizministeriums (9.12.2019) kann das von Ihnen beantragte Visum abgelehnt und die Visumerteilung für drei Jahre eingeschränkt werden, wenn Sie die Angestellten der Visaberatung oder der Botschaft anschreien oder durch Verhalten wie Beschimpfungen, Körperverletzung, Einschüchterung, Hausfriedensbruch, etc. unter unangemessenen Druck setzen oder wenn Sie versuchen, die rechtmäßige Visumsarbeit zu beeinträchtigen, indem Sie durch eine 3. Person z.B. um eine schnellere Antragsprüfung oder Anfrage einer Ausnahmegenehmigung bitten.
Bitte beachten Sie daher die obigen Hinweise, damit Ihnen bei der Visumbeantragung keine Nachteile entstehen.
Die Beantragung von A-1 (Diplomaten-), A-2 (Dienst-) und A-3 (Übereinkommens-) Visa kann ausschließlich direkt bei der Botschaft erfolgen.
Aufenthaltsstatus Aufenthaltsdauer Zweck / Geltungsbereich
Diplomatenvisum (A-1) Amtszeit
Diplomatische Tätigkeit und Begleitfamilie
Dienstvisum (A-2) Dienstzeit
Öffentliche Diensttätigkeit für ausländische Regierungen oder internationale Organisationen und Begleitfamilie
Übereinkommensvisum (A-3) Dauer der Vereinbarung Tätigkeit gemäß zwischenstaatlichem Abkommen und Begleitfamilie
Für Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen sowie zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an: visa_ge@mofa.or.kr
※ Diese Regelung gilt ausschließlich für A-Visa (Diplomaten-, Dienst- und Übereinkommensvisa). Für alle anderen Visaarten, wie z. B. Touristen- oder Besuchervisa, erfolgt die Antragstellung über das Korea Visa Application Center (KVAC).
Außenstelle der Botschaft der Republik Korea (Bonn)
●Amtsbezirke: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
●Adresse: Botschaft der Republik Korea (Außenstelle Bonn) - Godesberger Allee 142-148 (3. OG), 53175 Bonn
●Tel: +49-(0)228-943 790
●Fax: +49-(0)228-3089 9579
●Web: http://overseas.mofa.go.kr/de-bonn-de/index.do
●admin-bn@mofa.go.kr
●Öffnungszeiten: Mo. - Fr. (9.00-12.00 und 14.00-17.00), Antragsannahme bis 16.30 Uhr! Bankverbindung (Über die Zahlungsweise der Visumgebühr erkundigen Sie sich bitte bei der Außenstelle der Botschaft der Republik Korea in Bonn)
Generalkonsulat der Republik Korea (Frankfurt a. M.)
●Amtsbezirke: Hessen, Baden-Württemberg, Bayern
●Adresse: Generalkonsulat der Republik Korea - Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt a. M.
●Tel: +49-(0)69-956 75 20
●Fax: +49-(0)69-569 814
●Web: http://overseas.mofa.go.kr/de-frankfurt-de/index.do
●gk-frankfurt@mofa.go.kr
●Öffnungszeiten: Mo.- Fr. (9.00-12.00 und 14.00-17.00), Antragsannahme bis 16.30 Uhr! Bankverbindung (Über die Zahlungsweise der Visumgebühr erkundigen Sie sich bitte beim Generalkonsulat)
Generalkonsulat der Republik Korea (Hamburg)
●Amtsbezirke: Hamburg, Bremen , Niedersachsen, Schleswig- Holstein
●Adresse: Generalkonsulat der Republik Korea - Kaiser-Wilhelm-Str. 9 (3.OG), 20355 Hamburg
●Tel: +49-(0)40-650 677 614 (-615)
●Fax: +49-(0)40-650 677 631
●Web: http://overseas.mofa.go.kr/de-hamburg-de/index.do
●gkhamburg@mofa.go.kr
●Öffnungszeiten: Mo.-Fr. (9.30-12.00 und 14.00-17.00), Antragsannahme bis 16.30 Uhr! Bankverbindung (Über die Zahlungsweise der Visumgebühr erkundigen Sie sich bitte beim Generalkonsulat)